Erfolgreiche Steuerberatung löst die Probleme des Mandanten, bevor sie zu solchen werden.

HERZLICH WILLKOMMEN,
auf der Internetpräsenz meiner Steuerkanzlei.

Die lösungsorientierte Steuerberatung ist unser Markenkern. Wir stehen für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche sowie schnelle und passgenaue Beratung zu fairen und transparenten Honoraren. Ihren hohen Qualitätserwartungen werden wir als hoch spezialisierte Beratungskanzlei gerecht. Wir fokussieren uns auf die schwierigen Fälle.

Gerne unterstützen wir Sie bei

  • Außenprüfungen der Finanzbehörden (Betriebsprüfung; Lohnsteuer-Außenprüfung; Umsatzsteuer-Sonderprüfung; Lohnsteuer-, Umsatzsteuer-, Kassen-Nachschau)
  • Unternehmenstransaktionen aller Art (Kauf, Verkauf von Unternehmen, von Unternehmensteilen, Geschäftsanteilen; Reorganisationen; Spin-offs; Carve-outs)
  • allen Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden (Einspruchsverfahren, Klage)
  • Steuerstrafverfahren und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren in Bezug auf die steuerlichen Fragestellungen.

Bei Fragen zögern Sie bitte nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen. Gemeinsam werden wir Ihre Ziele erreichen.

Ihr
Axel Neumann-Tomm
Steuerberater
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Finanzwirt (FH), LL.B.

Leistungen

Ihre Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Wir passen unsere Leistungen Ihren Wünschen und Voraussetzungen an.

Das Leistungsspektrum meiner Kanzlei umfasst dieses Angebot:

Berater

Steuerberatung findet in einem Spannungsfeld statt. Die Interessen des Mandanten an einer klaren und einfach umsetzbaren Lösung müssen mit den Anforderungen der Steuergesetze in Einklang gebracht werden. Dies zu erreichen, ist mein Ziel.

Ich kann auf eine fundierte steuerrechtliche Ausbildung zurückgreifen, kombiniert mit langjähriger Erfahrung in der Finanzverwaltung und in der Beratung mittelständischer und großer Unternehmen sowie Privatpersonen.

10/2003 - 09/2006

Steuerrechtsstudium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (BayFHVR)

Abschluss:

Dipl.-Finanzwirt (FH)

10/2006 - 11/2011

Wirtschaftsrechtsstudium an der FernUniversität in Hagen

Abschluss:

Bachelor of Laws

08/2009 - 02/2010

Zusatzausbildung „Internationales Rechnungswesen“ bei der Studiengemeinschaft Darmstadt (SGD)

Abschluss:

SGD-Abschlusszeugnis

07.06.2011

Ernennung zum Steuerberater durch die Steuerberaterkammer München

23.03.2015

Bestellung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht durch die Steuerberaterkammer München

10/2006 - 02/2008

Bayerische Finanzverwaltung (zuletzt Konzernbetriebsprüfer beim Finanzamt München, Abteilung für Körperschaften für Dienstleistungsunternehmen)

03/2008 - 05/2010

Referent Steuern bei einem Unterföhringer MDax-Konzern

06/2011 - 08/2015

Tax Manager für den Geschäftsbereich Großanlagenbau eines Münchener Dax-Konzerns

09/2015 - 09/2017

Head of Tax eines internationalen Münchener Modeversandhandelskonzerns

Seit 10/2017

Leiter Steuern einer Münchener SE im Bereich Mobilitätsdienstleistungen mit Schwerpunkt im Versicherungsgeschäft

Im Einkommensteuerkommentar „Lademann“, erscheint im Richard Boorberg Verlag, kommentiere ich § 4f EStG (Bilanzierung übernommener Schulden), § 4j EStG (Aufwendungen für Rechteüberlassungen), § 5 EStG (Steuerliche Gewinnermittlung) und § 50i EStG (Besteuerung bestimmter Einkünfte und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen).

Für den im Stollfuß Verlag erscheinenden digitalen Kompakt-Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz 360° KStG eKommentar Kompakt-Kommentar zum Körperschaftsteuergesetz kommentiere ich § 33 KStG (Ermächtigungen) und § 34 KStG (Schlussvorschriften).

Zu verschiedenen tagesaktuellen Themen habe ich in Fachzeitschriften Artikel veröffentlicht. Eine Auswahl stelle ich Ihnen gern vor:

Mehrwertsteuerrecht 10/2020

Was tun mit Umsatzsteuernachforderungen in der Praxis?

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 16/2019

„Inländischer Co-Geschäftsführer ausländischer Kapitalgesellschaften - Steuerrisiken, Haftungsfallen und Überlegungen zu ihrer Vermeidung“

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 4/2019

„Änderungsfalle des Vorerwerbs für den Letzterwerb“

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 19/2018

„Die Hürden inländischer Umwandlungen mit Auslandsvermögen“

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge 5/2018

„Die Fiktion des Schenkungsstichtags als Rettungsanker für lebzeitig nicht vollendete Grundstücksschenkungen“

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 19/2017

„Die Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten nach § 6 GAufzV“

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 13/2017

„Die englische Limited mit deutschem Verwaltungssitz“

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 2/2017

„Praxisfall: Lager-Verlegung eines Versandhändlers nach Tschechien“

Internationales Steuerrecht 21/2016

„Die Einspruchsfalle bei der Hinzurechnungsbesteuerung in Organschaftsfällen“

Internationales Steuerrecht 23/2015

„Die bloße Einkünftekorrekturfunktion des § 1 Abs. 5 AStG"

Der Betrieb 18/2015

„Zinsfreie 15 Monate – Eine praktische Notwendigkeit“

NWB Internationales Steuer- und Wirtschaftsrecht 5/2015

„Der Gewinn von Bau- und Montagebetriebsstätten nach der BsGaV“

Internationales Steuerrecht 21/2014

„Einkünfteermittlung für § 2 Abs. 4 Satz 3 UmwStG“

Kontakte

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Haben Sie noch Fragen?
Nehmen Sie bitte mit mir Kontakt auf.

Sie können mich anrufen: 0170 3887137

Sie können mir eine E-Mail schreiben: post@neumann-tomm.de

Weiterführende Links

Steuerberaterkammer München

www.steuerberaterkammer-muenchen.de

Bundessteuerberaterkammer

www.bstbk.de

Bundesfinanzhof

www.bundesfinanzhof.de

Bundesministerium der Finanzen

www.bundesfinanzministerium.de

Münchener Unternehmenssteuerforum e.V.

www.muenchner-ustf.de

Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft e.V.

www.dstjg.de

Verlag C.H. Beck

www.beck.de

Verlag NWB

www.nwb.de

Für Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Dienstleistungsverträgen zwischen einem in der Union wohnhaften Verbraucher und dem Steuerberater besteht die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Stelle für alternative Streitbeilegung (Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de, Website: www.verbaucher-schlichter.de) - zu erreichen über http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Steuerberater ist gesetzlich nicht verpflichtet, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Er entscheidet hierüber nach dem jeweiligen Einzelfall.

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Telefon: 0170 3887137
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